Dienstleistungen
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über die A-Z-Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen
Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff gewerbsmäßige Veranstaltungen, die
- die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder
- die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen.
Beispiele sind Striptease oder Tabledance.
Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.
Die Erlaubnis dazu benötigen
- die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
- Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.
Achtung: Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse. Wollen Sie beispielsweise als Gastwirtin oder Gastwirt Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen, brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Erlaubnis für die Schaustellung.
Zuständige Stelle
Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte
Persönlicher Kontakt
Hochbauamt
Hochbauvorhaben und Gebäudeunterhaltung, Unterhaltung von Spielplätzen
Geschäftsstelle Gemeinderat
Geschäftsstelle Gemeinderat, Kommunalrecht, Erlaubnisse zum Böllerschießen, Homepage, Fachliteratur, Mobilfunk
Leiter Steuer- und Liegenschaftsamt
Leitung Steuer- und Liegenschafstamt, Grundbucheinsichtsstelle
Steuer- und Liegenschaftsamt
Abwasser entsorgen, Erdbestattung - Beerdigung beauftragen, Feuerbestattung, Grundsteuer, Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtunge - Beiträge zahlen, Hundehaltung: Namensänderung mitteilen, Befreiung beantragen, Hund anmelden, Hund abmelden, Wasseranschluss melden.
Finanzverwaltung
Allgemeine Finanzverwaltung, Zuschüsse
Vorzimmer Hauptamtsleitung, Geschäftsstelle Gemeinderat, Kindergartengebühren, Beschaffungen, Versicherungswesen, Schulen
Hochbauamt
Konzeption, Planung und Ausschreibung sowie Bauleitung und Abrechnung von Hochbauprojekten
Planung, Ausschreibung, Vergabe und fachtechnische und rechnerische Feststellung von Bauleistungen
Abschluss und Abwicklung von Ingenieurverträgen sowie Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
Zentrale
Baurechtsamt
Sekretariat Baurechtsamt
Bauleitplanung
Gaststättenwesen, Ordnungsamt, Standesbeamtin
Einwohnermelde- und Standesamt, Gewerbeamt
Standesamt, Beurkundung von Geburten, Eheschließungen u. Sterbefällen, Anmeldung zur Eheschließung, Namensführung, Personenstandsurkunden, Familienbuchabschriften, Kirchenaustritte, Meldewesen, Pässe, Ausweise, Führungszeugnisse, Fundsachen, Gewerbeamt
Vorzimmer Haupt- und Ordnungsamt
Vorzimmer Haupt- und Ordnungsamt, Verwarnungsgelder bei Halt- und Parkverstößen
Brand- & Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung Feuerwehrwesen, Bevölkerungsschutz, Leiter der Feuerwehr (Stadtbrandmeister)
Baurechtsamt
Baugenehmigungen, Kenntnisgabeverfahren
Einwohnermelde- und Standesamt
Einwohnermelde- und Standesamt, Meldewesen, Pässe, Ausweise, Führungszeugnisse, Fundsachen
Haupt- und Personalamt
Personalangelegenheiten
Leitung Stabsstelle Bürgermeisteramt
- Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit -
Wirtschaftsförderung, Öffentlichkeitsarbeit
Wohnungsverwaltung, Vermietungen, Sportplatzbelegungen
Stellv. Kämmerin
Allgemeine Finanzverwaltung
Steuer- und Liegenschaftsamt
Vorzimmer Liegenschaftsamt, Pachtangelegenheiten (Kleingärten, landw. Grundstücke, Jagdpacht), Grundstücksangelegenheiten
Hauptamt
Vorzimmer Ordnungsamt, Märkte
Leiterin Ordnungsamt
Leitung Ordnungsamt
Leiter Finanzabteilung
Aufstellung und Vollzug Haushaltspläne Stadt, Hospitalpflege, Wasserwerk und Abwasserwerk, Jahresabschlüsse, Kredite
Leiter Hauptamt
Personalwesen, Ausbildung, Kindergärten, Schulen, Städtepartnerschaften
Bauverständiger, Baurecht, Baugenehmigungen, Denkmalschutz, Statik
Stadtbaumeister
Leiter Stadtbauamt, Stadtplanung, Bauleitplanung, örtliche Entwicklungskonzepte und Bauvorschriften, Hochbauvorhaben, Gutachterausschuss
Ordnungsamt
Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Sichtfreiheit von Straßen, ÖPNV, Schülerbeförderung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind:
- Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen beziehungsweise gewährleisten, dass Sie in Zukunft die Schaustellung von Personen ordnungsgemäß betreiben werden.
- Die Schaustellungen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Schaustellungen von Personen verstoßen üblicherweise gegen die guten Sitten, wenn sie mit der Menschenwürde der zur Schau gestellten Person nicht vereinbar sind. Es kommt nicht darauf an, ob die betroffene Person damit einverstanden ist. Als unzulässig im Sinne dieser Definition gelten z.B. Peepshows und Geschlechtsverkehr vor Publikum. - Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen.
Entscheidend ist einerseits das Umfeld des Gewerbebetriebes. Üblicherweise sind solche Betriebe in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Schulen nicht zulässig. Außenstehende sollten nicht ungewollt mit Schaustellungen konfrontiert werden. Andererseits kann ein Betrieb unzulässig sein, wenn von ihm unzulässige Immissionen ausgehen, z.B. Gerüche oder Lärm.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis können Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Sie können die Erlaubnis auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner beantragen.
Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Fristen
Keine
Hinweis: Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für diese selbst und für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- Eventuell: Bauvorlagen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaft, AG, eingetragene Genossenschaft) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Bearbeitungsdauer
Wenige Tage bis Wochen, je nach Einzelfall und Vollständigkeit der Unterlagen.
Die zuständige Stelle muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Rechtsgrundlage
- § 33a Gewerbeordnung (GewO) (Schaustellungen von Personen)
- § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (elektronische Kommunikation)
- § 6b Absatz 1 GewO und § 71a ff. LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 ff. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)
- § 42a LVwVfG in Verbindung mit § 6a Absatz 2 GewO (Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.06.2019 freigegeben.