PartyPass
Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für minderjährige Festbesucher bei Festen eingelassen zu werden. Jeder Veranstalter, der Wert auf Jugendschutz legt, hatte bislang die Möglichkeit, den Personalausweis einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben. Da das Personalausweisgesetz geändert wurde, darf der Veranstalter seit Oktober 2010 keine Personalausweise mehr einbehalten.
Nun besteht mit dem PartyPass die Möglichkeit, dass genauso weiterverfahren wird, wie bisher. Anstelle des Personalausweises wird der PartyPass abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt. Bei Abgabe des PartyPasses prüft der Veranstalter bzw. die zuständige Security dessen Angaben anhand des Personalausweises auf ihre Korrektheit.
Damit kann das bewährte Verfahren am Einlass zur Gewährung des Jugendschutzes wie bisher weiter praktiziert werden.
Infos für Veranstalter
Seit Gültigkeit des neuen Personalausweisgesetzes Ende 2010 haben Sie das Problem, dass Sie die etablierte Vorgehensweise, bei der Eingangskontrolle Ihrer Veranstaltung den Personalausweis von Minderjährigen Besuchern einzubehalten, nicht mehr durchführen können. Für alle Fachleute aus Jugendschutz, Polizei, Security und Veranstaltungsmanagement ein echtes Ärgernis!
Der PartyPass stellt hierzu eine ideale Lösung dar. Er Kann problemlos einbehalten werden und bietet auf Veranstaltungen einen Überblick über die anwesenden Minderjährigen.
Was Sie dabei beachten sollten:
- Weisen Sie in Ihrer Werbung darauf hin, dass Sie den PartyPass akzeptieren oder gar verlangen
- Weisen Sie darauf hin, dass PartyPass und Personalausweis mitzubringen sind
- Der PartyPass kann von jedem als pdf-Datei ausgefüllt und heruntergeladen werden - Die Kontrolle auf Korrektheit der Daten übernehmen Sie am Einlass an Hand des Personalausweises
Weitere Hinweise zum Umgang mit dem Partypass finden Sie hier ((130,1 KB)).
Infos für Eltern
Sie kennen das als Eltern: Das Jugenschutzgesetz ist eine tolle Sache, wenn es denn eingehalten werden würde.
Der PartyPass hilft Ihnen dabei: Er kann kostenlos heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Er ermöglicht in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis den Einlass von Minderjährigen zu einer Veranstaltung. Der Vorteil ist, dass der PartyPass am Einlass von den Veranstaltern bzw. der Security einbehalten werden darf. So weiß der Veranstalter ganz genau, welcher Jugendliche zu welcher Uhrzeit noch auf der Veranstaltung ist. Falls notwendig können "überfällige" Jugendliche namentlich aufgefordert werden, die Veranstaltung zu verlassen, wenn die Zeitgrenzen überschritten wurden.
Für Sie als Elternteil bedeutet dies, dass Sie relativ sicher sein können, dass bei Veranstaltungen mit PartyPass ein wirkungsvolles Mittel zur Einhaltung des JuSchG verwendet wird.
Wir bitten Sie daher, Ihre Kinder beim Ausfüllen des PartyPasses zu unterstützen!
Weitere Hinweise und Informationen erhalten Sie hier.

Kooperationsvereinbarung ((1,125 MB)) zum Jugendschutz im Landkreis Biberach