Coronavirus - Aktuelle Informationen

Beschluss Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021 / Öffnungsperspektive ((159,8 KB))
Aktuelle Corona-Verordnung ((549,1 KB)) des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 01.03.2021)
Aktuelle Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg im Überblick
Übersicht über zu schließende und offen bleibende Einrichtungen, Dienstleistungen, Einzelhandelsbereiche ((175,7 KB))
Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Verordnung
Corona-Verordnung Absonderung
Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft
Corona-Verordnung Messen, Ausstellungen und Kongresse
Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Corona-Verordnung Sport
Corona-Verordnung Kita
Corona-Verordnung Schule
Corona-Verordnung Datenverarbeitung
Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Corona-Verordnung Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Corona-Verordnung Bäder und Saunen
Corona-Verordnung Reisebusse
Corona-Verordnung Studienbetrieb
Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen
Verordnungen des Bundes:
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ((320,7 KB))
Wurde Ihr Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung bereits geprüft?
Über folgenden Link können Sie nachprüfen, wer derzeit impfberechtigt ist:
Impfberechtigte Personengruppen in Baden-Württemberg
Terminvereinbarung
Impftermine können bei den Zentralen Impfzentren unter der Telefon-Nummer 116 117 oder unter https://www.impfterminservice.de/impftermine vereinbart werden.
Bei der Stadtverwaltung hat sich ein Ehrenamtlicher gemeldet, der den Fahrdienst zu den Impfzentren anbietet. Bei Bedarf können Sie sich bei Frau Rimmel, 07371/183-36 melden.
Informationen zur Impfung
Die aktuellen Regelungen können Sie in der aktuellen Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne für Baden-Württemberg entnehmen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Ordnungsamt Riedlingen.
Ordnungsamt Riedlingen:Telefon: 07371/183-34Mail: cschulze@riedlingen.de
Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store >> und bei Google Play >> zum Download erhältlich.
Innerhalb kürzester Zeit hat die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Corona-Krise etablierte Angebote der Wirtschaftsförderung angepasst und zusätzliche Hilfsangebote für Unternehmen auf den Weg gebracht. Das Förderangebot für Unternehmen ist in der Broschüre auf einen Blick zusammengefasst. Diese Broschüre wird laufend ergänzt und aktualisiert.
November-/ Dezemberhilfen der Bundesregierung
Das Kultusministerium hat anbei zahlreiche weiterführende Links mit Informationen rund um Förder- und Hilfsangebote im Zusammenhang mit der Corona-Krise für Eltern zusammengestellt.
Informationen über über Hilfen für Sportvereine finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Soforthilfe:
Das Land Baden-Württemberg hat 11,635 Millionen Euro für die „Soforthilfe Sport“ bereitgestellt. Ab sofort und bis zum 30. Juni 2021 können WLSB-Mitglieder hier in einem unbürokratischen Verfahren Notfall- und Liquiditätshilfen beantragen.
Informationen über Soforthilfen für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Dienstleistungen im Rathaus sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind persönlich für Sie da. Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch oder per Mail einen Termin bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner. Bitte tragen Sie bei Ihrem Termin eine FFP2- oder medizinische Maske.
Bis auf Weiteres sind folgende städtische Einrichtungen geschlossen:
Ergänzend verweisen wir auf das Hygienekonzept Turn- und Sporthallen ((122,5 KB)).
Seit dem 22.02.2021 sind die städtischen Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen wieder geöffnet.
Hilfsbedürftige Menschen, die nicht auf Familie oder Freunde zurückgreifen können, sind auf fremde Hilfe angewiesen. Insbesondere auch die Personen, die zu einer Risikogruppe gehören und um ihre Gesundheit fürchten, benötigen Unterstützung.
Sie benötigen Nachbarschaftshilfe?
Gerne sind die Mitarbeiter des Rathauses unter der Tel. 07371 / 183 – 0 für Sie erreichbar.
Sie bieten Nachbarschaftshilfe an?
Bitte teilen Sie der Stadtverwaltung unter der Tel. 07371 / 183 – 0 mit, wenn Sie privat organisierte Nachbarschaftshilfe anbieten und in welchen Bereichen. Auf diese Weise kann die Stadt hilfsbedürftige Personen im Bedarfsfall eine Auskunft erteilen, an wen sich diese wenden können.
Landkreis Biberach
Regierungspräsidium Tübingen
Staatsministerium Baden-Württemberg
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Sozialministerium Baden-Württemberg
Kultusministerium Baden-Württemberg
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Landesverband der Gehörlosen
Bundesgesundheitsministerium
Robert Koch-Institut