Coronavirus - Aktuelle Informationen

Aktuelle Corona-Verordnung (CoronaVO) ((338,2 KB)) des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 02.05.2022)
Corona-Verordnung Absonderung
Corona-Verordnung Kita
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Corona-Verordnung Bäder und Saunen
Corona-Verordnung Datenverarbeitung
Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung
Corona-Verordnung Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen
Informationen der Bundesregierung zur bundesweiten Lage finden Sie hier.
Aktuelle Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg im Überblick
Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Verordnung
Impfzentrum Biberach Standort Bahnhofsgebäude Warthausen
Seit März können sich alle Bürger und Bürgerinnen im Bahnhofsgebäude Warthausen (Museumsgässle 1, neben Restaurant Motorworld Inn) impfen lassen.
Zur Verfügung stehen alle Impfstoffe (BioNTech, Moderna, Johnson und Novavax).
Für Kinder ab 5 Jahren gibt es den angepassten BioNTech-Impfstoff.
Gemäß der STIKO-Empfehlung werden auch bereits Viertimpfungen (Zweiter Booster) angeboten.
Es können online Termine vereinbart werden unter www.impfzentrum-biberach.de
Außerdem besteht die Möglichkeit des freien Impfens ohne Termin.
Öffnungszeiten:
Freitag 17-19 Uhr mit Termin
Freitag 19-20 Uhr freies Impfen ohne Termin
Samstag 10-12 Uhr mit Termin
Samstag 12-13 Uhr freies Impfen ohne Termin
Erreichbar per Auto (Parkplätze stehen gegenüber der Straße oder im Innenhof zur Verfügung) oder mit dem Zug (Bahnhof Warthausen).
SI-Praxisklinik Riedlingen
„Wir impfen für Ihr Leben gern!“
Außergewöhnliche Situationen erfordern ein außergewöhnliches Engagement. Damit jeder sein Recht auf einen angemessenen Impfschutz wahrnehmen kann, bieten wir Ihnen eine Corona-Schutzimpfung inkl. Auffrischimpfung (Boost) an.
1. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich per Email, nicht per Telefon
2. Sie schreiben eine Email mit Name, Adresse, Geb.Datum, Tel.Nummer (1.-, 2.- oder Auffrischung/ vorherige Impftermine und Impfstoff angeben!!) an ImpfterminRiedlingen@gmx.de
3. Sie erhalten per Email einen verbindlichen Impftermin und eine Aufklärung, die Sie ausgedruckt und ausgefüllt zum Termin mitbringen
4. Bitte berücksichtigen Sie, dass Termine NICHT telefonisch über unsere Anmeldung vergeben oder geändert werden können, dies ist personell nicht leistbar
5. Impfpass und Versicherungskarte mitbringen
Nutzen Sie die Gelegenheit sich gegen SARS-Cov-2 zu schützen.
Informationen zur Impfung
Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store >> und bei Google Play >> zum Download erhältlich.
Innerhalb kürzester Zeit hat die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Corona-Krise etablierte Angebote der Wirtschaftsförderung angepasst und zusätzliche Hilfsangebote für Unternehmen auf den Weg gebracht. Das Förderangebot für Unternehmen ist in der Broschüre auf einen Blick zusammengefasst. Diese Broschüre wird laufend ergänzt und aktualisiert.
November-/ Dezemberhilfen der Bundesregierung
Das Kultusministerium hat anbei zahlreiche weiterführende Links mit Informationen rund um Förder- und Hilfsangebote im Zusammenhang mit der Corona-Krise für Eltern zusammengestellt.
Informationen über über Hilfen für Sportvereine finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Soforthilfe:
Das Land Baden-Württemberg hat 11,635 Millionen Euro für die „Soforthilfe Sport“ bereitgestellt. Ab sofort und bis zum 30. Juni 2021 können WLSB-Mitglieder hier in einem unbürokratischen Verfahren Notfall- und Liquiditätshilfen beantragen.
Informationen über Soforthilfen für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Hilfsbedürftige Menschen, die nicht auf Familie oder Freunde zurückgreifen können, sind auf fremde Hilfe angewiesen. Insbesondere auch die Personen, die zu einer Risikogruppe gehören und um ihre Gesundheit fürchten, benötigen Unterstützung.
Sie benötigen Nachbarschaftshilfe?
Gerne sind die Mitarbeiter des Rathauses unter der Tel. 07371 / 183 – 0 für Sie erreichbar.
Sie bieten Nachbarschaftshilfe an?
Bitte teilen Sie der Stadtverwaltung unter der Tel. 07371 / 183 – 0 mit, wenn Sie privat organisierte Nachbarschaftshilfe anbieten und in welchen Bereichen. Auf diese Weise kann die Stadt hilfsbedürftige Personen im Bedarfsfall eine Auskunft erteilen, an wen sich diese wenden können.
Landkreis Biberach
Regierungspräsidium Tübingen
Staatsministerium Baden-Württemberg
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Sozialministerium Baden-Württemberg
Kultusministerium Baden-Württemberg
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Landesverband der Gehörlosen
Bundesgesundheitsministerium
Robert Koch-Institut