Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen
Das Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Stadtverwaltung (siehe Bekannmachtungssatzung). Es erscheint wöchentlich am Mittwoch. Die Verteilung erfolgt kostenlos an alle Haushalte in der Kernstadt und den Teilorten.
Hier gelangen Sie zu der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblattes, sowie dem Archiv mit den Mitteilungsblättern der letzten Jahre. Klicken Sie dazu auf der sich neu öffnenden Seite auf den Button "E-Paper".
Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Stadtverwaltung, für Anzeigen die Schwäbische Zeitung Riedlingen.
Seit August 2017 müssen die Texte von den Vereinen selbst eingestellt werden. Die Zugangsdaten für Vereine und Institutionen erhalten Sie, nach Anmeldung bei der Stadt, direkt vom Verlag. Beiträge für die jeweilige Wochenausgabe müssen bis Freitag, 10.00 Uhr, eingestellt sein. Beiträge für den redaktionellen Teil sind gebührenfrei, die Stadtverwaltung behält sich jedoch das Recht auf Kürzung vor. Anzeigen sind kostenpflichtig, wobei die Kosten größenabhängig sind. Die Anzeigen müssen der Schwäbischen Zeitung direkt zugesandt werden. Von ihr erfahren Sie auch die Kosten für Ihre Anzeigen.
Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Redaktion des Mitteilungsblattes
Rathaus Riedlingen
Marktplatz 1
88499 Riedlingen
Tel: 07371/183-12
Fax: 07371/183-55
CBarth@riedlingen.de
Bei Interesse an Anzeigen wenden Sie sich bitte an:
Schwäbische Zeitung Riedlingen
Haldenstraße 6 + 8
88499 Riedlingen
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anzeigen.riedlingen@schwaebische.de