Passangelegenheiten
Allgemeines
Immer wieder kommt es vor, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Beginn der Abreise an den Urlaubsort feststellen, dass ihr Personalausweis oder Reisepass abgelaufen und deshalb ungültig geworden ist.
Vergewissern Sie sich aus diesem Grund bitte rechtzeitig, ob Ihre Ausweispapiere noch die notwendige Gültigkeit haben.
Um den termingerechten Ablauf von Urlaubs- und Geschäftsreisen nicht zu gefährden, ist es erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen. Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich. Die Anträge müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.
Anträge auf einen Reisepass oder Personalausweis können nur persönlich gestellt werden, da schon bei Antragstellung die endgültige Unterschrift geleistet wird. Bei der Abholung des Passes können Sie sich vertreten lassen. Vergessen Sie nicht, bei Antrag eine Vollmacht ausstellen zu lassen.
Bitte achten Sie darauf, dass verlorene Ausweisdokumente gemeldet werden müssen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Personalausweise / Reisepässe werden bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, für 6 Jahre und bei Personen, die das 24. Lebensjahr erreicht haben, für 10 Jahre ausgestellt.
Kinderreisepässe
Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Das besagte Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein.
Auch bei Kindern muss ein biometrisches Passbild vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass bei Kindern ab 10 Jahren eine Unterschrift des Kindes zwingend erforderlich ist.
Zur Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses oder Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Passbild)
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde insofern Sie weder in Riedlingen geboren sind, noch geheiratet haben
- bei unter 16-jährigen benötigen wir die Unterschriften der Erziehungsberechtigten
- Spätaussiedler müssen ihren Verteiebenenausweis oder ihre Einbürgerungsurkunde vorlegen
- ggf. Bescheinigung der Namensänderung
Die Gebühren sind bei Antragsstellung zu begleichen.
Personalausweis unter 24 Jahre | 22,80 € |
Personalausweis ab 24 Jahre | 37,00 € |
Reisepass bis 24 Jahre | 37,50 € |
Reisepass ab 24 Jahre | 60,00 € |
Kinderreisepass bis 12 Jahre | 13,00 € |
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate) | 10,00 € |
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 12 Monate) | 26,00 € |
Wie weit ihr beantragter Personalausweis / Reisepass fortgeschritten ist, können Sie unter folgendem Link abfragen:
Auskunftsservice Ausweise
Für Reisen ins Ausland empfehlen wir Ihnen, vor Beantragung eines Ausweises, einen Blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu werfen.
Auswärtiges Amt