Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen
Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluss am 21.08.2023 festgelegt.
Jedermann kann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten erhalten. Aufgrund des Umfangs der verschiedenen Werte ist eine zeichnerische und tabellarische Darstellung in der erforderlichen Größe im Amtsblatt nicht möglich.
Die Bodenrichtwerte sind über die Homepage der Stadt Riedlingen unter www.riedlingen.de/Gutachterausschuss abrufbar. Zudem liegen sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, aus.
Ansprüche gegenüber Trägern öffentlicher Belange, den Baugenehmigungs- und Landwirtschaftsbehörden sowie gegenüber sonstigen Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen, abgeleitet werden.
Auf die gesetzlichen Grundlagen gemäß BauGB, GuAVO, ImmoWertV 2021 und LGrStG wird verwiesen.
Riedlingen, den 06.09.2023 gez. Markus Blum Vorsitzender
Bekanntmachung der Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung
Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen
Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat eine Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung erarbeitet. Diese wurde am 24.07.2023 vom Gemeinderat Riedlingen beschlossen.
Riedlingen, den 02.08.2023 gez. Markus Blum Vorsitzender
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen
Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluß am 21.07.2022 festgelegt.
Jedermann kann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten erhalten. Aufgrund des Umfangs der verschiedenen Werte ist eine zeichnerische und tabellarische Darstellung in der erforderlichen Größe im Amtsblatt nicht möglich.
Zudem liegen sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, aus.
Ansprüche gegenüber Trägern öffentlicher Belange, den Baugenehmigungs- und Landwirtschaftsbehörden sowie gegenüber sonstigen Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen, abgeleitet werden.
Auf die gesetzlichen Grundlagen gemäß BauGB, GuAVO, ImmoWertV 2021 und LGrStG wird verwiesen.
Riedlingen, den 21.07.2022 gez. Markus Blum Vorsitzender
Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zur Grundsteuerreform verzögert sich.
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten.
Maßgebend hierfür sind die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022. Diese werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt.
Durch den Zusammenschluss der Städte Riedlingen und Bad Buchau sowie den Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler wurde zum 01.07.2021 der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen gegründet.
Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte des Gemeinsamen Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen verzögert sich voraussichtlich auf den 01.08.2022.
Bitte sehen Sie von Nachfragen bis zu diesem Zeitpunkt ab. Die Bodenrichtwerte können voraussichtlich ab dem 01.08.2022 über www.grundsteuer-bw.de eingesehen werden.