Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar

  • unter erleichterten Voraussetzungen,
  • auf Widerruf.

Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von

  • alkoholfreien Getränken,
  • unentgeltlichen Kostproben,
  • bereits zubereiteten Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb für die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) mit Speisen und Getränken.
Besondere Ereignisse können beispielsweise sein:

  • Straßenfeste
  • Schulfeste
  • Jubiläumsfeste
  • Schützenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Volksfeste
  • Vereinsveranstaltungen
  • Märkte und Ähnliches.

Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:

  • Jugendschutz
  • Infektionsschutz
  • Brandschutz
  • lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
  • Preisaushang

Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen oder Angaben verlangen, z.B.
    die Vorlage eines Mietvertrags für den Ort der Veranstaltung
    nähere Angaben dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen.
    Sicherheitskonzept usw.

Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich oder per E-Mail / Online-Formular bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss unterschrieben sein.

Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

Die zuständige Stelle kann die Gestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

Den Antrag auf Erteilung der Gestattung müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.

Ausnahme: Die Tätigkeit erfolgt aus einem kurzfristigen Anlass, der einen fristgerechten Antrag ausschließt.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Riedlingen.

Widerspruch beziehungsweise Klage

Landesgaststättengesetz (LGastG)

  • § 1 (LGastG) in Verbindung mit

Gaststättengesetz (GastG)

  • § 12(GastG) Gestattung

Gaststättenverordnung (GastVO)

  • §§ 1 und § 3 (GastVO) Zuständigkeit und Verfahren

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

  • § 3a (LVwVfG) Elektronische Kommunikation
  • § 42a (LVwVfG) Genehmigungsfiktion in Verbindung mit

Gewerbeordnung (GewO)

  • § 6a Absatz 2 (GewO) Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion

Personalausweisgesetz (PAuswG)

  • § 18 (PAuswG) Elektronischer Identitätsnachweis

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 78 (AufenthG) Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)

  • § 5(De-Mail-G) Postfach- und Versanddienst

Sie benötigen die Gaststättengestattung für mehr als vier Tage? Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Gaststättengewerbe - Gestattung für mehr als 4 Tage beantragen".

17.04.2024 Wirtschaftsministerium und Innenministerium Baden-Württemberg

Die Stadt Riedllingen - Sachgebiet Öffentliche Sicherheit & Ordnung - ist ausschließlich für Veranstaltungen zuständig die auf dem eigenen Gemeindegebiet stattfinden. Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Gemeindeverwaltung.

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