Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Stadt Riedlingen übernimmt Verantwortung zur Bereitstellung notwendiger infrastruktureller Voraussetzungen im Gesundheitswesen. Sie ist dem Landkreis dankbar für die Unterstützung zur Realisierung der zwei OP-Säle für die ambulante Gesundheitsversorgung durch praktizierende Ärzte aus der Raumschaft.
Darüberhinaus übernimmt die Stadt zusätzliche Verantwortung im Rahmen einer beschlossenen Förderrichtlinie ansiedlungswillige Ärzte für Riedlingen zu gewinnen und finanziell zu unterstützen, soweit es der städtische Haushalt nachhaltig zulässt.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den Eckpunkten, die die  Rahmenbedingungen bei der Realisation des Primärversorgungszentrums auf der Klinge erläutern sollen.

Dr. Stefan Meßmer RA, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart
Dr. Tina Bergmann, RA, Dolde Mayen & Partner, Stuttgart

1. Die Stadt Riedlingen (Stadt) hat im September 2022 ein EU-weites Vergabeverfahren für den Bau und Betrieb zweier ambulanter Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen auf der Gemarkung der Stadt Riedlingen gestartet. Die Betriebsverpflichtung musste für mindestens 10 Jahre übernommen werden.

Bereits in der veröffentlichten Auftragsbekanntmachung war vorgesehen (unter II.2.4, Hervorhebungen durch die Stadt):

Die stationäre Versorgung im Krankenhaus Riedlingen wurde zum 30.06.2020 beendet. Der Landkreis Biberach hat die Mietverträge der im Krankenhaus ansässigen Praxen übernommen und den weiteren Betrieb des OP im ehemaligen Krankenhaus bis Ende 2024 zugesagt und in Aussicht gestellt, dass der Betrieb des OP im ehemaligen Krankenhaus auch über 2024 hinaus bis zur Inbetriebnahme eines ambulanten Operationssaals in Riedlingen aufrechterhalten werden kann.

Um auch nach der vollständigen Schließung des Krankenhauses die medizinische Versorgung in Riedlingen und der Raumschaft sicher zu stellen, sollen auf der Gemarkung der Stadt Riedlingen zwei ambulante Operationssäle mit allen erforderlichen Nebenräumen (im folgenden AMD genannt) entstehen. Damit soll in erster Linie die wohnortnahe ärztliche Versorgung der Bevölkerung von Riedlingen und der Raumschaft sichergestellt werden. Die beiden Operationssäle sollen deshalb vorrangig und diskriminierungsfrei allen Grundversorgungsoperateuren mit den Fachrichtungen Augenheilkunde, Viszeralchirurgie, Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Gynäkologie, HNO, Urologie, Kinderchirurgie, Mund- und Kieferchirurgie zur Verfügung stehen, die ihren Sitz in Riedlingen und der Raumschaft haben.

Neben dem AMD können in dem Gebäude weitere medizinaffine Nutzungen geplant werden, beispielsweise auch zusätzliche ambulante Operationssäle 
oder eine Bettenstation im Bereich ambulanter und kurzstationärer operativer Therapie.

Es ist aus städtebaulichen Gründen naheliegend, das AMD auf dem im Eigentum der Stadt stehenden Grundstück 3411/1 im Baugebiet Klinge II zu errichten und zu betreiben. Für das Grundstück 3411/1 existiert bereits eine Planung im Maßstab 1:100 für ein Gebäude mit möglichen weiteren medizinaffinen Nutzungen, die verwendet werden kann, und die nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt wird. Es steht jedem Bewerber frei, ob er seinem Angebot die bereits vorliegende Planung oder eigene Planungsüberlegungen zugrunde legt. Es müssen jedoch die Vorgaben des Bebauungsplans „Klinge II – Arbeiten und Wohnen – Änderung“ eingehalten werden, der auf der Website der Stadt Riedlingen hier eingesehen werden kann.

Um einen möglichst großen Wettbewerb zu eröffnen, können sich auch Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligen, die auf einem anderen Grundstück auf der Gemarkung der Stadt Riedlingen zwei ambulante Operationssäle mit allen erforderlichen Nebenräumen errichten möchten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bewerber in diesem Fall selbst über ein geeignetes Grundstück verfügt oder auf ein solches Grundstück nachweislich kurzfristig zugreifen kann.

Unabhängig vom Standort favorisiert die Stadt ein Realisierungsmodell, bei dem sie nicht Eigentümerin der beiden ambulanten Operationssäle mit Nebenräumen wird, sondern diese im Eigentum des Bewerbers verbleiben und die Stadt für den Betrieb der ambulanten Operationssäle allenfalls einen jährlichen Zuschuss für höchstes 10 Jahre entrichtet (Investorenmodell).

Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu eröffnen, ist auch ein Modell zugelassen, bei der die Stadt das Eigentum an den beiden ambulanten Operationssälen mit den erforderlichen Nebenräumen erwirbt (Erwerbsmodell). Bestandteil des Eigentumserwerbs muss ein Miet- und Betreibervertrag mit einem Betreiber sein, der die beiden ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen von der Stadt anmietet und für mindestens 10 Jahre betreibt.

Es sind nur die beiden oben dargestellten Modelle (Investorenmodell und Erwerbsmodell, entweder auf dem im städtischen Eigentum stehenden Grundstück 3411/1 oder auf einem anderen Grundstück auf der Gemarkung der Stadt Riedlingen, das im Eigentum des Bieters steht oder auf das der Bieter nachweislich kurzfristig Zugriff hat) zugelassen. Andere Modelle oder Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Damit wird klar: Der Stadt ging es von vornherein nur um die Realisierung ambulanter Operationssäle (AMD) als Nachfolgelösung für das Krankenhaus. Idealerweise sollten die ambulanten Operationssäle durch einen privaten Betreiber errichtet und betrieben werden und die Stadt den Betrieb bezuschussen. Die Stadt wollte jedoch nicht Eigentümerin der ambulanten Operationssäle werden. Um einen möglichst breiten Wettbewerb sicherzustellen, hat die Stadt aber auch Modelle zugelassen, bei der sie das Eigentum an den beiden ambulanten Operationssälen erwirbt. Das war aber nicht das primäre Ziel der Stadt.

2. Der Gemeinderat hat dann am 13.05.2024 entschieden, das Angebot der Bietergemeinschaft Bewerbergemeinschaft mit den Mitgliedern S1 Riedlingen GmbH & Co. KG und S1 Ambulantes OPZentrum GmbH i. G. anzunehmen. Die S1 Riedlingen GmbH & Co. KG (S1) agiert insoweit als Bauherr, von dem die Stadt das Teileigentum an den ambulanten Operationssälen erwirbt.

3. Die S1 hat im Rahmen des Vergabeverfahrens das allgemein bekannte Gebäudekonzept vorgelegt, das nicht nur die ambulanten Operationssäle, sondern weitere Geschosse umfasst. Dabei war allen Beteiligten stets klar und es wurde auch entsprechend kommuniziert, dass die Stadt nur das Teileigentum an den ambulanten Operationssälen erwirbt und die S1 die weiteren Geschosse des Gebäudes auf eigenes Risiko errichtet und vermarktet. Dies beinhaltet auch die Akquise ansiedlungswilliger Ärzte, die in diesem Gebäude Flächen für Praxisräume erwerben oder anmieten sollten. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Das Vergabeverfahren bezog sich immer nur auf die ambulanten Operationssäle. Es hätte aus Sicht der Stadt ausgereicht, das Gebäude so zu planen, dass es nur die ambulanten Operationssäle umfasst. Dass sich die S1 nicht hierauf beschränkt hat, sondern entschieden hat, ein größeres Gebäude mit weiteren Geschossen für zusätzliche Nutzungen zu errichten, wurde nicht durch die Stadt veranlasst und fällt daher auch nicht in den Verantwortungsbereich der Stadt.

4. Um allgemein die Ansiedlung von Ärzten in Riedlingen zu fördern, hat die Stadt im letzten Jahr eine Förderrichtlinie für die Ansiedlung von Ärzten in Riedlingen verabschiedet. Damit sollen Ärzten in gewissem (der Höhe nach und auch zeitlich begrenzten) Umfang finanzielle Anreize für eine Ansiedlung in Riedlingen gewährt werden. Diese Förderung richtet sich direkt an die ansiedlungswilligen Ärzte, nicht aber an Dritte. Aus diesem Grund wird diese Förderung auch nur direkt an die Ärzte ausbezahlt.

5. Das Angebot der S1, dass die Stadt Praxisräume in dem Neubauprojekt auf der Klinge erwerben kann, um sie dann vergünstigt an verschiedene Ärzte zu vermieten, stand in der Vergangenheit nie auf der Agenda und wurde von der S1 erst zu Beginn des Jahres 2026 ins Spiel gebracht.

6. Die Stadt hat das Angebot der S1 aufgrund ihrer finanziellen Situation bislang nicht weiterverfolgt. Unabhängig davon müsste ein etwaiger Erwerb mit dem Landkreis Biberach abgestimmt werden. Die Praxisräume stehen in einem engen räumlichen und sachlichen Zusammenhangs mit den beiden ambulanten Operationssälen, für die der Landkreis Biberach einen Zuschuss zugesagt hat. Daher besteht auch das Risiko, dass der Landkreis Biberach den zugesagten Zuschuss für die Förderung der beiden ambulanten Operationssäle widerruft, wenn die Stadt von der S1 Flächen in demselben Gebäude erwerben würde, um diese dann vergünstigt an Ärzte zu vermieten.

7. Sowohl die Stadt als auch die S1 wollen Ärzte in Riedlingen ansiedeln. Dies ist zu begrüßen. Allerdings ist die Ausgangs- und Motivlage nicht dieselbe:

Die S1 verfolgt ihre berechtigten wirtschaftlichen Interessen und versucht, die Räumlichkeiten in dem von ihr aktuell errichteten Objekt an Interessenten zu vertreiben (im Wege des Verkaufs oder der Vermietung). Das ist legitim. Die Entscheidung, ein größeres Gebäude zu errichten, das neben den ambulanten Operationssälen weitere Nutzungen umfasst, hat allein die S1 getroffen. Daher trägt auch allein die S1 das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung dieser Flächen.

Die Stadt versucht, durch günstige Rahmenbedingungen die Ansiedlung von Ärzten in Riedlingen zu unterstützen. Sie handelt damit im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Hierzu zählt auch die dargestellte finanzielle Förderung von Ärzten, und zwar unabhängig davon, wo sich die Ärzte in Riedlingen niederlassen wollen. Ziel der Stadt ist es, dass sich überhaupt Ärzte im Stadtgebiet ansiedeln, auch an anderen, aus Sicht der Ärzte geeigneten Standorten im Stadtgebiet. Die Stadt hat aber kein Interesse daran (und ist wirtschaftlich auch nicht dazu in der Lage), von der S1 weitere Flächen zu erwerben, die sie dann als Praxisräume an Ärzte vermieten müsste. Damit würde die Stadt letztlich nicht ansiedlungswillige Ärzte fördern, sondern im Wesentlichen der S1 das wirtschaftliche Risiko abnehmen. Ein solch weitgehendes Engagement der Stadt im „übergeordneten Interesse“ (Anziehung von Ärzten), das sich wirtschaftlich primär zugunsten eines einzigen, nach rein wirtschaftlichen Kriterien agierenden Unternehmens auswirkt, würde Fragen aufwerfen.

8. Die Stadt würde es begrüßen, wenn die Diskussion wieder auf die Sachebene zurückgeführt werden könnte und alle Beteiligten versuchen, eine qualitativ hochwertige und quantitativ ausreichende Versorgung mit Ärzten in Riedlingen zu erreichen.

Stadt Riedlingen, 10. April 2026

Im Einvernehmen mit Bürgermeister Marcus Schafft (ortsabwesend)

Joachim Reis

Stv. Bürgermeister