Hospitalstiftung

Logo Hospitalpflege Riedlingen
© Logo Hospitalpflege Riedlingen
Alle Rechte vorbehalten Stadt Riedlingen

Stiftungen bestehen weder aus Mitgliedern, noch haben sie Gesellschafter. Sie haben somit auch keinen Eigentümer, sondern gehören sich selbst. Kern einer jeden Stiftung ist vielmehr eine bestimmte Vermögensmasse, die der Stifter unwiederbringlich der Stiftung widmet. Dieses Vermögen wird fortan für die Verfolgung des bestimmten Stiftungszwecks eingesetzt.

Alles Vermögen, das an eine Stiftung übertragen wird, darf nicht mehr zurückübertragen werden. Die Vermögensmasse ist unwiederbringlich übergegangen und dient nun dem Stiftungszweck.


Die Hospitalpflege erfüllt den Stiftungszweck der freien Wohlfahrtspflege insbesondere, indem sie ihre kirchlichen Einrichtungen erhält. Darüber hinaus darf sie nur bezuschussend tätig werden – also auch keine Tätigkeiten (außerhalb der Vermögensverwaltung) wie zum Beispiel die Vermietung von gewerblichen Bauobjekten ausführen, falls diese den Stiftungszweck nicht erfüllen. Des Weiteren darf die Stiftung nur gemeinnützig und mildtätig tätig werden.

Es soll in der Stiftung ein angemessener Ertrag angestrebt werden, damit die Stiftung weiter bestehen kann – also keine Gewinnmaximierung und keine Verlustgeschäfte.


Von der Stiftung selbst werden derzeit unterhalten und teilweise auch betrieben:

  • Hospitalkirche
  • Altenbegegnungsstätte
  • Stiftungseigener Wald
  • Stiftungseigene Mietwohnungen und Grundstücke
  • Kindergartengebäude in Riedlingen (Gammertinger Straße und Eichenau)

Stiftungssatzung & Haushalt 2024