Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Doch wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zum Herunterladen hier verfügbar: Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026
Am Sonntag können Sie Wahlergebnisse über den hier angegebenen Link abrufen.

Wahllokal
Riedlingen-Zell - Zell-Bechingen
Toreschle 2
Wahllokal
Riedlingen - Riedlingen
Goethestraße 36

Wahllokal
Riedlingen-Neufra - Neufra
Kiesgrubenweg 10
Wahllokal
Riedlingen-Zwiefaltendorf - Zwiefaltendorf
Im Gäßle 2

Wahllokal
Riedlingen - Riedlingen
Goethestraße 36

Wahllokal
Riedlingen - Riedlingen
Kirchstraße 2
Wahllokal
Riedlingen-Grüningen - Grüningen
Parkstraße 13

Wahllokal
Riedlingen-Pflummern - Pflummern
Raiffeisenweg 10
Wahllokal
Riedlingen-Daugendorf - Daugendorf
Sankt-Leonhard-Straße 5

Wahllokal
Riedlingen - Riedlingen
Alte Unlinger Straße 7

Wahllokal
Riedlingen - Riedlingen
Conrad-Graf-Ring 106
Zur Vorbereitung auf die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 08.03.2026 stellt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) auf der Internetseite www.landtagswahl-bw.de umfassende, überparteiliche Informationen zur Verfügung. Das Angebot umfasst grundlegende Erläuterungen zur Landtagswahl, zum Wahltermin, zum Wahlrecht sowie zum Ablauf der Stimmabgabe.

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