Antrag auf Vereinsförderung

Die Stadt Riedlingen fördert ihre eingetragenen, gemeinnützigen Vereine nach Maßgabe der Richtlinie zur Vereinsförderung. Dabei ist es dem Gemeinderat sowie der Verwaltung der Stadt Riedlingen ein besonderes Anliegen, insbesondere jungen Menschen, den Wert und die Bedeutung der sportlichen, musischen und kulturellen Vereinsarbeit für die Persönlichkeits- und Gesundheitsentwicklung sowie die Ausbildung sozialer Fähigkeiten nahe zu bringen.  

Ergänzende Information zum Online-Prozess

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barrierefrei

Der Verein muss dem sportlichen, musischen, kulturellen oder allgemeinen Wohl der Bevölkerung der Stadt Riedlingen dienen und sich gemäß ihrer Satzung zu diesem Zweck gebildet haben. Sie müssen im Vereinsregister mit Sitz in Riedlingen eingetragen sein, ihre Vereinstätigkeit gemeinnützig ausüben und allen Einwohnern zugänglich sein.

Der Antrag auf Vereinsförderung ist jeweils zum 15.04. eines Jahres zu stellen.

Auf die nachfolgend aufgeführten finanziellen Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Zuwendungen werden nur im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt. Ergänzungen und Änderungen der Richtlinie oder abweichende Entscheidungen können vom Gemeinderat jederzeit allgemein oder im Einzelfall getroffen werden.

Förderschwerpunkte

  • Grundförderung
  • Jugendförderung
  • Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen und Inanspruchnahme des Bauhofes
  • Beitrag für die Unterhaltung der Vereinsanlagen
  • Förderung von Investitionen
  • Jubiläumsgaben, Freiwilligkeitsleistungen
  • Zuschuss Städtepartnerschaft Pöchlarn/Bürgel