Förderung zur Ansiedlung und Fortführung von Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und Dienstleistern in der Riedlinger Innenstadt sowie zur Sicherung einer Grundversorgung in den Ortsteilen.

Die Stadt Riedlingen strebt im Rahmen des Projekts „Lebendige Altstadt“ an, die Attraktivität der Innenstadt und der Ortsteile nachhaltig zu steigern. Mit diesem Förderprogramm zur Ansiedlung und Fortführung von Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und Dienstleistungen wird ein finanzieller Beitrag geleistet, um die Belebung der Innenstadt voranzutreiben und Leerstände zu vermeiden.

Ziel des Förderprogramms ist es, die Neueröffnung und Neuanstellung sowie die Fortführung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben sowie Dienstleistungsgewerben innerhalb des Fördergebiets zu unterstützen. Dadurch wird ein wertvoller Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung der Angebots- und Sortimentsvielfalt sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen geleistet.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
barrierefrei

Der Betrieb eröffnet oder siedelt sich innerhalb des Fördergebiets neu an oder ein bestehender Betrieb wird fortgeführt und hierzu wird ein Mietvertrag über Gewerbeflächen für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren abgeschlossen.

Neueröffnungen sind grundsätzlich auch dann förderfähig, wenn sich die Gewerbefläche im Eigentum des Antragstellers befindet und der Erwerb dieser Gewerbefläche nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

  • Geschäftskonzept
  • Mietvertrag (neuer oder bisheriger)
  • Grundriss / Lageplan (maßstabsgerecht mit Einzeichnung der Verkaufsfläche, die für den Kunden zugänglich ist)
  • Gewerbeanmeldung
  • Bankverbindung für die Überweisung des Zuschusses

Der schriftliche Antrag ist bis spätestens 3 Monate nach Beginn des Mietzeitraums (sowohl bei der Neueröffnung bzw. Neuansiedlung als auch bei Fortführung eines bestehenden Betriebs und bei PopUp und temporären Nutzungen) über das Online-Formular mit allen erforderlichen Anlagen an die Stadt Riedlingen zu richten.

Die Auszahlung erfolgt nach Entscheidung über den Förderantrag und der Fortführung des Betriebes. Der Förderantrag für das erste Betriebsjahr wird nach der Eröffnung oder Fortführung des Betriebes ausgezahlt. Die weiteren Jahresförderbeträge werden jeweils nach Ablauf des zweiten bzw. des dritten Betriebsjahres ausgezahlt. Bei PopUps und temporären Nutzungen wird der Förderbetrag am Anfang des 4. Monats ausbezahlt.

Die Richtlinie ist bis 31.12.2028 befristet.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Stadt Riedlingen entscheidet über die Gewährung der Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen als Behörde der laufenden Verwaltung. Die Förderung steht unter dem Finanzvorbehalt, dass Haushaltsmittel in entsprechender Höhe im jeweiligen Haushaltsplan der Stadt Riedlingen zur Verfügung stehen.

Neben der eigentlichen Förderung kann der Betrieb ein Marketingpaket der Stadt Riedlingen erhalten.

Es beinhaltet:

  • einen Eröffnungsbesuch und die Erstellung eines Presseberichts für die Medien der Stadt Riedlingen.
  • die Eintragung auf der Homepage der Stadt Riedlingen im Firmenverzeichnis (Selbsteintrag).
  • die kostenfreie Erlaubnis zur Sonderwerbung im öffentlichen Raum für den Zeitraum von 14 Tagen ab Eröffnung (ein entsprechender Antrag ist unabhängig davon notwendig).
  • Option auf Eintritt in den Riedlinger Handels- und Gewerbeverband e.V. Kostenübernahme des Mitgliedsbeitrags für ein Jahr. Die Mitgliedsrechnung muss bei der Stadt eingereicht werden.

Zusätzlich kann Betrieben während der Förderdauer eine angemessene Zahl kostenfreier Parkplätze in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt werden.

Der Zuschuss wird für einen Förderzeitraum von drei Jahren ab Eröffnung oder Fortführung des Betriebs gewährt.

Der Zuschuss beträgt Pauschal ohne Nachweis der einzelnen entstandenen Kosten:

  • bei Betrieben mit einer Verkaufsfläche bis 50 m²: 1.500 Euro/Jahr.
  • bei Betrieben mit einer Verkaufsfläche bis 100 m²: 2.250 Euro/Jahr.
  • bei Betrieben mit einer Verkaufsfläche bis 200 m²: 3.000 Euro/Jahr.
  • bei Betrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m²: 4.000 Euro/Jahr.