Geburtsurkunde beantragen

Alternativbezeichnung: Geburtsurkunde beantragen

Sie benötigen eine Geburtsurkunde?

Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

  • Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

  • Geschlecht
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

 

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Internationale Geburtsurkunde

Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Geburtsurkunde beantragen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
  • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Bei persönlichem Erscheinen:

  • Personalausweis oder Reisepass bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
  • Bei Beantragung per E-Mail oder Post: Kopie Personalausweis, vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Geburtsortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

Eine schriftliche Beantragung per E-Mail oder Post ist ebenso möglich.

In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes,
  • eine Vollmacht und der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters
  • Eine Ausstellung der angeforderten Urkunde ist innerhalb 3-5 Werktage möglich.

Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00

Internationale Geburtsurkunde: EUR 20,00

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3-5 Werktage.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Personenstandsgesetz - PStG:

  • § 59 Geburtsurkunde
  • § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:

  • § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)

  • § 5 d Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)