Wohnungsgeberbestätigung
Das Bundesmeldegesetz sieht (seit November 2015 wieder) vor, dass zur Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich ist.
Ergänzende Information zum Online-Prozess
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Zur An-/Ummeldung ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Bitte bringen Sie Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Wohnortangaben geändert werden können. Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z.B. bei Kleinkindern), bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde bzw. ein Familienstammbuch mit.
§ 19 Bundemeldegesetz
Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte, wie z. B. Wohnungsverwaltungen. Es kann auch einen Hauptmieter betreffen, der Zimmer untervermietet. Dies gilt auch für meldepflichtige Personen, die in ein Eigenheim ziehen. Sie müssen bei der Anmeldung ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.