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Die untere Baurechtsbehörde bei der Stadt Riedlingen ist zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden, Befreiungen im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens, sowie Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Sanierungsgenehmigungen, pandverhütungsschau, Genehmigung und Überwachung von Kleinkläranlagen.
Damit verbunden ist auch die Bauaufsicht (Baukontrolle/ Bauüberwachung/ Zeltabnahme) und die Baustatikprüfung.
Darüber hinaus sind der unteren Baurechtsbehörde folgende Fachbereiche zugeordnet: