Fragebogen Kaufpreissammlung
Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach ist eine selbstständige unabhängige Einrichtung für die Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten. Er erstellt u.a. auch Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und ermittelt Bodenrichtwerte. Daneben veröffentlicht er in regelmäßigen Abständen die Grundstücksmarktberichte, die allen Marktbeteiligten als Hilfsmittel der Wertermittlung von Immobilien dienen soll.
Der beurkundende Notar hat uns gemäß der gesetzlichen Vorschrift in § 195 Baugesetzbuch (BauGB) eine Abschrift des o.g.
Kaufvertrags zur Übernahme in die Kaufpreissammlung übersandt.
Wir sind als Gutachterausschuss nach § 193 Abs. 3 BauGB gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Kaufvertrag zu erfassen und auszuwerten. Damit erhalten wir die Basisdaten, die unseren Serviceleistungen für die Allgemeinheit zugrunde liegen.
Oftmals können den Kaufverträgen jedoch nicht die eigentlichen Wertmerkmale und Umstände entnommen werden, die für den vereinbarten Kaufpreis maßgeblich waren. Jedoch nur in Kenntnis dieser Angaben können wir als Gemeinsamer Gutachterausschuss unsere gesetzliche Aufgabe erfüllen. Wir sind daher auf Ihre Unterstützung angewiesen. Nach § 197 BauGB besteht eine Auskunftspflicht für den Grundstückseigentümer bzw. –erwerber, deshalb möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten.
Bitte beantworten Sie den Fragebogen innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Schreibens und senden ihn zusammen mit einem Außenbild des Objekts unter Verwendung des beigefügten Freiumschlags zurück. Den Fragebogen können Sie uns per Post oder digital über unsere Homepage:
Stadt Riedlingen/Gemeinsamer Gutachterausschuss/Fragebogen Kaufpreissammlung, zukommen lassen.
Selbstverständlich werden Ihre Daten und Angaben streng vertraulich behandelt.