Kommunale Wärmeplanung

Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) als Bundesgesetz verpflichtet alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern zur Durchführung einer Wärmeplanung mit Abschluss bis 30.06.2026.

Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis 30.06.2028.

Ziel ist nach §1 WPG die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten.

Die Pflicht wird mittels Landesrecht auf die Kommunen übertragen.

Die Stadt Riedlingen hätte also bis spätestens 30.06.2028 die kommunale Wärmeplanung durchführen müssen, hat sich aber auf Grund der hohen Förderquote und der anstehenden notwendigen Erneuerung von Gebäuden und Heizanlagen für die Durchführung vor der gesetzlichen Frist entschieden.

Außerdem liegt in der Wärmeversorgung der historischen Altstadt ein großes Potenzial, die Eigentümer der überwiegend historischen Gebäude zu einer Sanierung und den Ausbau von leerstehenden Geschossen zu animieren.

Leider sind die gesetzlichen und fördertechnischen Grundlagen für die Versorgung der Altstadt mit Wasserstoff oder zumindest Biogas noch nicht geschaffen worden.

Die Umsetzung eines Wärmenetzes für die Altstadt ist aus sich der Verwaltung weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll umsetzbar, zumal bereits ein Gasnetz vorhanden ist.

Es bleibt für die historische Altstadt deshalb abzuwarten, wie sich die Entwicklung der dezentralen Wasserstoffproduktion und Wasserstoffnutzung/-versorgung in naher Zukunft darstellen wird.

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