Am Sonntag den 09.06.2024 findet die Europawahl, sowie die Kommunalwahl statt. Aufgrund dessen darf sechs Wochen vor der Wahl Wahlwerbung ohne Sondernutzungserlaubnis gemacht werden (§ 5 Sondernutzungssatzung).
Der Gemeinderat beschloss am 28.02.2011, dass an den Freitagen anlässlich des Wochenmarktes zur Vermeidung einer Ballung Infostandplätze in der Innenstadt verlost werden. Der erste Wochenmarkttermin fällt auf den 03.05.2024. Die weiteren Freitage sind 10.05.2024, 17.05.2024, 24.05.2024, 31.05.2024 und 07.06.2024. Die Standorte in der Innenstadt wurden durch die Stadtverwaltung festgelegt und werden durch eine Auslosung den Bewerbern zugewiesen.

Folgende Standorte wurden vorläufig festgelegt:

  1. Marktplatz Höhe Tschibo
  2. Vor Gebäude Marktplatz 9 (Volksbank)
  3. Lange Straße beim Kino Lichtspielhaus
  4. Vor Gebäude Lange Straße 13 (Haus Hieber)
  5. Vor Gebäude Lange Straße 15 (oberhalb Gartenwirtschaft Gaststätte Hirsch)
  6. Vor Gebäude Lange Straße 19 (Wegscheiderhaus)
  7. Weibermarkt vor Gebäude Weibermarkt 7 
  8. Weibermarkt Höhe Haus Nr. 1 (Narrenbrunnen Richtung Donaustraße)
  9. Weibermarkt vor Haus Nr. 6 (ehem. Gasthaus Lamm)
  10. Vor Gebäude Donaustraße 17 

Anmerkung: Sondernutzungserlaubnisse, die Gastwirten für Gartenwirtschaften erteilt wurden, kön-nen nicht an Parteien oder Wählervereinigungen weitergegeben werden.

Bei Interesse an einem Infostandplatz senden Sie bitte bis spätestens Mittwoch, 24.04.2204 um 16.00 Uhr Ihre Bewerbung an die Stadt Riedlingen, Wahlamt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen oder per E-Mail an wahlamt@riedlingen.de oder per Fax an 07371/183-50. Das notwendige Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Riedlingen unter "Formulare & Online-Dienste".
Die Auslosung der Infostände findet öffentlich am Donnerstag, 25.04.2024 um 08:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Riedlingen statt. Das Ergebnis wird am selben Tag auf der Homepage der Stadt Riedlingen und im Mitteilungsblatt am 30.04.2024 veröffentlicht.

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