Ihre Aufgaben am Wahlsonntag
Am Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt – Sie sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu Ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Voraussetzungen
Wahlberechtigt, d.h.:
Einsatzzeiten im Wahllokal
Sonntag: Entweder Frühschicht (8:00 bis 13:00 Uhr), Spätschicht (13:00 Uhr bis 18:00 Uhr), danach gemeinsame Ermittlung des Wahlergebnisses.
Montag: Fortsetzung der Auszählung, Beginn 08:00 Uhr
Einsatz bei Briefwahlauszählung
Von 14:00 bis 18:00 Uhr, danach gemeinsame Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Auszählung findet räumlich benachbart zu den Wahllokalen statt. Montag: Fortsetzung der Auszählung, Beginn 08:00 Uhr
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer bekommen Sie nach Satzung eine Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von mehr als 6 Stunden 60,00 Euro (Tageshöchstsatz).
Um sich als Wahlhelfer vormerken zu lassen, nutzen Sie bitte folgendes Online-Formular.
Weiterführende Informationen über die Aufgaben von Wahlhelfern finden Sie auf der Homepage der Bundewahlleiterin.