Ihre Aufgaben am Wahlsonntag

Am Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt – Sie sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu Ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Stimmzettel ausgeben
  • auf die Einhaltung des Wahlgeheimnisses achten
  • Wahlergebnis ermitteln

Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Voraussetzungen

Wahlberechtigt, d.h.:

  • mind. seit 3 Monaten in Riedlingen wohnhaft
  • Deutscher oder Unionsbürger
  • mind. 16 Jahre alt

Einsatzzeiten im Wahllokal

Sonntag: Entweder Frühschicht (8:00 bis 13:00 Uhr), Spätschicht (13:00 Uhr bis 18:00 Uhr), danach gemeinsame Ermittlung des Wahlergebnisses.

Montag: Fortsetzung der Auszählung, Beginn 08:00 Uhr

Einsatz bei Briefwahlauszählung

Von 14:00 bis 18:00 Uhr, danach gemeinsame Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Auszählung findet räumlich benachbart zu den Wahllokalen statt. Montag: Fortsetzung der Auszählung, Beginn 08:00 Uhr

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer bekommen Sie nach Satzung eine Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von mehr als 6 Stunden 60,00 Euro (Tageshöchstsatz).

Um sich als Wahlhelfer vormerken zu lassen, nutzen Sie bitte folgendes Online-Formular.

Weiterführende Informationen über die Aufgaben von Wahlhelfern finden Sie auf der Homepage der Bundewahlleiterin.